TG Stein e.V.

Aktualisierte Hinweise zum Spielbetrieb

Am 17.09.2020 in der Kategorie Fussball

Eingeschränkte Parkmöglichkeiten

Unsere Regeln: Generell bitten wir um Einhaltung der geltenden Vorschriften des Landes Baden-Würrtemberg und zusätzlich Unsere Regeln für den Spielbetrieb

Generelle Hinweise: Wichtig ist und bleibt die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m oder mehr. Wir appellieren hier auch an die Eigenverantwortung und Eigendisziplin jedes einzelnen. Eine Mund-Nasen-Maske ist mitzuführen. Des Weiteren bitten wir um Beachtung der Husten- und Niesettikette (in die Armbeuge) und unsere ausgehängten Hinweise. Bitte respektiert die gemachten Absperrungen. Diese sind notwendig um einen geregelten Ablauf gewährleisten zu können. Wir machen diese nicht weil es uns Freude bereitet, sondern weil wir es müssen.

Wichtig zudem: Augen auf und Schilder lesen! Dies erleichtert es uns allen!

Beschilderung: Auf unserem Sportgelände sind Wegweiser angebracht. Diese bitten wir strikt zu befolgen, auch wenn der Laufweg möglicherweise ein anderer ist. Die Vorgaben erfordern eine Trennung von Zuschauern und Spielern.

Parkplatz Aufgrund der umfangreichen Vorgaben stehen die sowieso geringen Parkflächen an unserem Sportgelände an Spieltagen nicht zur Verfügung. Für alle Anreisenden können wir derzeit keinen Parkraum mehr vorhalten. Hierbei bitten wir die Fahrzeuge überwiegend im direkt angrenzenden Gewerbegebiet zu parken. Hierbei wäre der Beschilderung zum Gewerbegebiet “Mitteltal” zu folgen (Dieselstraße, Benzstraße, Gutenbergstraße). Im benachbarten Wohngebiet haben wir beengte Straßenverhältnisse. Hierauf ist besonders Rücksicht zu nehmen.

Zugang Zuschauer: Die Zuschauer werden an zwei Erfassungspunkten vor Einlass auf das Sportgelände erfasst. Dort ist Vor- und Nachname sowie die Telefonnummer anzugeben. Ohne eine solche Angabe erfolgt kein Zugang. Spieler und Trainer geben sich an diesen Erfassungspunkten als solche zu erkennen.

Dokumentation Zuschauer: Jeder Zuschauer muss von uns für eine eventuelle Kontaktnachverfolgung erfasst werden. Hierbei werden Vor- und Nachname sowie die Telefonnummer erhoben. Dies kann auf drei Wegen geschehen:

  • vorab oder direkt vor Ort online über unser Formular - einfach den QR-Code mit dem Smartphone scannen oder über diesen Link zum Formular gelangen
  • unser Formular downloaden, ausdrucken, ausfüllen und mitbringen
  • vor Ort am Zugang unser Formular ausfüllen

Zuschauerbereich (Zone 3): Die Zuschauerbereiche sind entsprechend ausgeschildert. Bitte beachtet hierbei die “Stopp-Schilder”, diese markieren den Zugang zum Sportbereich.

Sportbereich (Zone 1 und 2): Der Sportbereich ist für Zuschauer tabu. Ein betreten dieses Bereiches ist nicht erlaubt. Dazu zählen insbesondere das Spielfeld, die Umkleidekabinen, der Sportzugang zum Spielfeld (auch hier steht ein Stopp-Schild), der Bereich der Ersatzbänke, etc. Auch das Spielfeld des unteren Rasenplatzes darf nicht betreten werden.

Dokumentation Spieler/Trainer/Betreuer/etc: Wir bitten euch das Dokument Liste_Wettkampf mit Euren Kontaktdaten bereits ausgefüllt mitzubringen. Diese Liste ersetzt aber nicht den Turnierberichtsbogen bei den F-Junioren für den Verband. Diesen bitte ebenfalls ausgefüllt mitbringen.

Pausensprudel: Aufgrund der Hygienevorgaben können wir derzeit bis auf weiteres keinen Pausensprudel für die Gastmannschaften bereitstellen.

Clubhaus: Das Clubhaus ist für die Nutzung der Toiletten geöffnet. Im gesamten Clubhaus besteht ab dem 30.09.2020 die Pflicht eine Mund-Nasen-Maske zu tragen, wenn sich der Gast nicht an einem Sitzplatz befindet. Wir bitten hierbei eindringlich von der Nutzung der Toiletten Gebrauch zu machen. Verfehlungen in diesem Bereich kann den unmittelbaren Ausschluss vom Sportgelände bedeuten!

Verkauf Getränke/Essen: Wir bitten zu beachten, dass nicht an allen Spielen ein Verkauf von Getränken und Essen stattfinden kann.

Ausschluss: Die TG Stein behält sich den Ausschluss von Personen vor, welche wiederholt gegen die Vorgaben und Anweisungen der Vereinsverantwortlichen verstoßen. Hierbei erfolgt die Durchsetzung des Hausrechts und der Verweis vom Vereinsgelände.